Seit Sommer 2016 hat die unbemannte Luftfahrtindustrie unter der Federal Aviation Administration (FAA) Regelung bekannt als Teil 107 Geschäfte gemacht und ist stetig gewachsen. Diese Regelung hat klare Regeln und Richtlinien für das Fliegen von Drohnen im Nationalen Luftraum (NAS) festgelegt.
Teil 107 hat jedoch eine Einschränkung: Flüge sind auf die Sichtweite des Betreibers des unbemannten Luftfahrzeugs (UAV) beschränkt. Es gab schnell Forderungen nach Flügen außerhalb der Sichtweite (BVLOS), was die FAA dazu veranlasste, ein Aviation Rulemaking Committee (ARC) einzurichten.
Das ARC hat im März 2022 seinen Abschlussbericht vorgelegt, in dem über 70 Organisationen Empfehlungen zur Regulierung von UAV BVLOS Flügen an die FAA gegeben haben.
Die Empfehlungen schlagen vor, ein akzeptables Risikoniveau (Acceptable Level of Risk, ALR) festzulegen, um die Integration von bemannter und unbemannter Luftfahrt voranzutreiben. Es werden auch Änderungen an den bestehenden Vorschriften vorgeschlagen, um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zu berücksichtigen.
Die Veröffentlichung der BVLOS-Regelung (Teil 108) wird voraussichtlich Ende Sommer 2024 erfolgen, was einen wichtigen Schritt zur sicheren Integration von Crewed und Uncrewed Aviation darstellt.
Wir freuen uns auf die Zukunft, in der Crewed und Uncrewed Aircraft das NAS sicher nutzen können!